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SWK 25, 1. September 2001, Seite 110

E-Commerce-Gesetz in Begutachtung

Neue rechtliche Rahmenbedingungen für E-Commerce in Österreich

Bettina Stomper

Mit dem neuen österreichischen E-Commerce-Gesetzwird die vor etwa einem Jahr erlassene E-Commerce-Richtlinieumgesetzt. Hinsichtlich der Verantwortlichkeit bei Suchmaschinen und bei Hyperlinks wurden Regelungen getroffen, die über die Bestimmungen der E-Commerce- Richtlinie hinausgehen und Rechtssicherheit schaffen sollen.

Mit soll das neue E-Commerce-Gesetz (ECG) in Kraft treten. Demnächst wird dem Nationalrat die Regierungsvorlage für das Gesetz übermittelt. Das ECG ist eine sehr exakte Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie (EC-RL), über deren Bestimmungen es nur in einigen Punkten hinausgeht.

Die Kernbestimmungen des ECG betreffen:

• die Zulassungsfreiheit für Diensteanbieter (§ 5 ECG);

• allgemeine Informationspflichten von Diensteanbietern sowie Informationspflichten bei Vertragsabschlüssen und hinsichtlich Werbemaßnahmen (§§ 6, 7, 10 ECG);

• den Abschluss von Verträgen auf elektronischem Weg (§§ 10 ff. ECG);

• die Verantwortlichkeit von Providern, Suchmaschinenbetreibern und Linksetzern (§§ 14 ff. ECG) sowie

• das Herkunftslandprinzip für Diensteanbieter (§§ 21 ff. ECG).

§ 3 ECG enthält eine Reihe von Begriffsbestimmungen. So definiert § 3 Z 1 einen Dienst der Informationsgesellschaft als einen in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz auf individuellen Abru...

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