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SWK 25, 1. September 2001, Seite S 615

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zu Umgründungen und Treuhandschaft

UmS 66/25/01: Eine Kapitalgesellschaft hält als Muttergesellschaft 99% an ihrer Tochtergesellschaft. Die restlichen 1% hält ein Treuhänder für die Muttergesellschaft. Es soll ein Down-stream-merger erfolgen, anlässlich dessen die Treuhänderstellung aufgelöst werden soll. Ist dies steuerlich und handelsrechtlich möglich?

Antwort: Bei einer aufgedeckten Treuhandschaft wird nach § 24 BAO die Zurechnung des Treuhandanteils zum Treugeber vorgenommen. Ertragsteuerlich wird daher so vorgegangen, als ob ein Down-stream-merger mit einer 100%igen Muttergesellschaft vorliegen würde. Handelsrechtlich fällt durch die Verschmelzung der Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft die Muttergesellschaft weg und ist damit durch diesen Wegfall des Treugebers das Treuhandverhältnis aufgelöst. Gemäß § 225 a Abs. 3 Z 3 AktG bzw. damit in Verbindung § 96 Abs. 2 GmbHG werden die Gesellschafter der übertragenden Muttergesellschaft ipso jure Gesellschafter der übernehmenden Tochtergesellschaft. Die Abfindung der Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft erfolgt mit den übergehenden Tochteranteilen, die nach der OGH-Judikatur und der zum KStG ergangenen Judikatur zu eigenen Anteilen der Tochtergesellschaft werden und a...

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