Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 25, 1. September 2001, Seite 608

Ausgliederung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen

BMF-Erlass ändert die EStR 2000

(BMF) - Das Bundesministerium für Finanzen gibt im Folgenden seine Rechtsansicht zur Ausgliederung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen durch Überbindung an eine Versicherung bekannt.

Folgende Abschnitte 8.5.6 und 8.7.3.7 werden in die EStR 2000 neu eingefügt:

8.5.6 Ausgliederung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen

Rz. 3369 aWerden Abfertigungs- oder Jubiläumsgeldverpflichtungen zur Gänze an eine Versicherung übertragen (Ausgliederung der Abfertigungs- oder Jubiläumsgeldverpflichtungen), sind die diesbezüglichen Prämienzahlungen an die Versicherung unter den nachfolgenden Voraussetzungen als Betriebsausgaben abzugsfähig.

1. Die den arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Abfertigungsansprüche sowie Jubiläumsgeldansprüche von Mitarbeitern können mit ihrem versicherungsmathematischen Barwert an eine Versicherung übertragen werden. Sofern ihr eine unwiderrufliche Zweckwidmung zu Grunde liegt, bewirkt diese Übertragung den Entfall der Aktivierung eines Anspruches gegenüber der Versicherung, den Entfall der fortgesetzten Bildung einer Rückstellung für Abfertigungs- bzw. Jubiläumsgeldverpflichtungen hinsichtlich der betroffenen Mitarbeiter sow...

Daten werden geladen...