Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anspruchszinsen gemäß § 205 Bundesabgabenordnung
Eine Information der Steuersektion vom
(BMF) - Mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 wurde eine Verzinsung von Nachforderungen („Nachforderungszinsen") und Gutschriften („Gutschriftszinsen") eingeführt (Anspruchszinsen). Gemäß § 205 Abs. 2 zweiter Satz BAO in der Fassung des Euro-Steuerumstellungsgesetzes sind Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, nicht festzusetzen. Diese Bagatellgrenze bewirkt somit, dass eine Nachforderung nicht zwingend eine Zinsenpflicht auslöst (Beispiele dazu sowie eine Formel zur Ermittlung des zinsenfreien Zeitraumes siehe unten).
Aus Dringlichkeitsgründen wird der zum Thema „Anspruchszinsen" vom Bundesministerium für Finanzen ausgearbeitete Entwurf eines Durchführungserlasses zur Verfügung gestellt. Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Monats September eine - allenfalls geänderte - Endfassung des Erlasses vorliegen wird.
Erlassentwurf, Beispiele und Formel unter http://www.bmf.gv.at/steuern/_startframe.htm (Weitere Steuern/Bundesabgabenordnung).