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Nochmals: Das Finanzamt als Sparkasse
„Anspruchsverzinsung bleibt unzumutbare und unfaire Repressalie"
Zum Beitrag des Steuerinsiders in SWK-Heft 23/24/2001, Seite T 111 ff., entgegnet Prof. Dkfm. Maximilian Hackl, Steuerberater in Wien:
„Lieber Steuerinsider,
beim Lesen Ihres hochsommerlichen Beitrags habe ich den Eindruck gewonnen, er könnte im Wege einer Postkarte - geschrieben im fernen Schottland bei der Suche nach einem eventuell doch existierenden Steuergeheimnis im Loch Ness - an die Redaktion gelangt sein.
Ich will nicht kleinlich auf die lässige Diktion eingehen, die da davon redet, dass eine Verzinsung von ‚Steuerguthaben' eingeführt worden wäre - was bekanntlich nicht stimmt - und die nicht unterscheidet zwischen Vorauszahlungen, das sind Beträge, die aufgrund eines vorausgegangenen Vorauszahlungsbescheides während des Veranlagungsjahres vierteljährlich vorgeschrieben werden, und Anzahlungen, die Sie wohl meinen, wenn Sie von Beträgen reden, die man ‚in beliebiger, die zu erwartende Steuerschuld erheblich übersteigender Höhe leisten kann'. Genau dort liegt aber der entscheidende Interpretationsmangel, der zur Sinnlosigkeit Ihrer Anlageempfehlung führt, nämlich ‚beim Finanzamt abcashen" zu können, denn
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