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SWK 12, 20. April 2001, Seite R 41

VfGH: Maut Brenner-Autobahn

Brenner-Autobahn – Mautgebühren; keine Zuständigkeit des VfGH für Klagen auf Rückzahlung zuviel bezahlter Mautgebühren

Da nun die – überhöhte – Einhebung der Mautentgelte privatrechtsförmig für den Bund bzw. ab die von der ASFINAG im eigenen Namen aufgrund einer Festlegung durch die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung erfolgte und eben diese Handlungen von Bundesorganen die gemeinschaftsrechtlichen Erstattungs- bzw. Schadenersatzansprüche begründet haben sollen, ergibt sich – sowohl für die Entscheidung über die geltend gemachten Ansprüche auf Rückerstattung bzw. Entschädigung als auch für die begehrte Feststellung des Bestehens eines Staatshaftungsanspruches – die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, wobei für dieses Ergebnis vom VfGH die – von den ordentlichen Gerichten zu beantwortende – Frage nicht gelöst zu werden braucht, ob das anspruchsbegründende Handeln ein privatrechtsförmiges war oder „in Vollziehung der Gesetze erfolgte." (Zurückweisung)

( u. a.)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN ...
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