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SWK 12, 20. April 2001, Seite 40

Nichtabzugsfähige Aufwendungen

Aufwendungen zur Kontaktpflege im weitesten Sinn, somit letztlich zur Herstellung einer gewissen positiven Einstellung zum „Werbenden", stellen auch bei einem Rechtsanwalt nicht abzugsfähigen Aufwand dar. – (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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