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Übergangsgewinn: Steuersatz
•§ 37 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 in der für 1993 geltenden Stammfassung stellt, was den begünstigten Steuersatz für Übergangsgewinne betrifft, nicht darauf ab, dass eine Zusammenballung von Forderungen von mehr als 2 Kalenderjahren vorliegt. – (§ 37 Abs. 2 Z 3 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( und 2000/15/0102)