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SWK 12, 20. April 2001, Seite 39

Abgabenhinterziehung

Wählt ein Abgabepflichtiger – im vorliegenden Fall ein Steuerberater – eine Gestaltung, bei welcher ein wirtschaftliches Risiko ausgeschlossen ist und die zu ungerechtfertigten und steuerlich nicht anzuerkennenden Verlustzuweisungen führt, kann die Behörde in diesem Zusammenhang mit einer Abgabenhinterziehung auf vorsätzliches Handeln schließen. – (§ 33 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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