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SWK 12, 20. April 2001, Seite 376

Personalgestellung durch eine KöR kommunalsteuerpflichtig?

Änderungen des KommStG betreffend die KommSt bei der Personalgestellung durch eine KöR werfen zahlreiche Fragen auf

Wolfgang Lindinger und Christoph Nitsch

Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 hat der Gesetzgeber auch das Kommunalsteuergesetz geändert. Diese Änderungen betreffen im Wesentlichen die Neuregelung der Kommunalsteuerpflicht bei der Personalgestellung. An dieser Stelle soll die neue Rechtslage genauer analysiert werden. Dabei zeigt sich, dass dem Gesetz keine generelle Kommunalsteuerpflicht für Personalgestellungen durch Körperschaften öffentlichen Rechts entnommen werden kann.

1. Allgemeines

§ 1 des KommStG unterwirft der KommSt grundsätzlich Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt werden.

Der Begriff des Dienstnehmers ist in § 2 definiert und knüpfte bis zum an den Dienstnehmerbegriff des § 47 Abs. 2 EStG beziehungsweise an eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG an. Der Dienstnehmerbegriff war also schon in der Vergangenheit sehr weit gefasst.

Neben dem Dienstnehmerbegriff ist der Unternehmensbegriff die zweite tragende Säule, auf der die Kommunalsteuerpflicht ruht. Den Unternehmensbegriff definiert der Gesetzgeber in § 3 des KommStG. Für die gegenständliche Frage stellt Abs. 3 leg. cit. die einschlägige Bestimmung dar. Hi...

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