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SWK 12, 20. April 2001, Seite 8

Mensa-Fest unterliegt der Lustbarkeitsabgabe

Mensa-Fest unterliegt der Lustbarkeitsabgabe (OÖ LustbarkeitsabgabeG)

Ein im Rahmen eines Tutoriums für Studienanfänger stattfindendes Mensa-Fest, bei dem lebende und mechanische Musik mit Tanzmöglichkeit dargeboten wird, kann keine sachliche und kulturelle Förderung der Studierenden (§ 2 HSG) darstellen. Es erfüllt auch keinen Befreiungstatbestand des OÖ LustbarkeitsabgabeG, da es als vom Tutorium getrennte Veranstaltung, die „geeignet ist, die Besucher ... zu unterhalten und zu ergötzen" (§ 1 Abs. 2 OÖ LustbarkeitsabgabeG), der Unterhaltung der Studierenden und anderer junger Leute, nicht aber dem Unterricht dient ().

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