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SWK 12, 20. April 2001, Seite 8

Kuraufenthalt ist nicht immer außergewöhnliche Belastung

Kuraufenthalt ist nicht immer außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)

Ein ärztlich verordneter Kuraufenthalt in Bad Schallerbach und Fuerteventura wegen Heuschnupfens stellt keine außergewöhnliche Belastung i. S. d. § 34 EStG dar, sofern währenddessen weder eine ärztliche Behandlung stattfindet noch der Patient unter ärztlicher Aufsicht steht bzw. keine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung vorliegt ().

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