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Wildabschüsse als Sachbezug
Wildabschüsse als Sachbezug (§ 15 Abs. 2 EStG)
Wildabschüsse von Trophäenträgern, sonstigem Schalenwild und Hähnen durch Angehörige der Generaldirektion der Österreichischen Bundesforste AG stellen einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und sind somit als Sachbezug lohnsteuerlich zu erfassen. Die bescheidmäßige Vorschreibung der Abschusspläne, die Vorbildwirkung für Dienstnehmer im Außendienst und die Fortbildungswirkung stellen zwar betriebliches Interesse, nicht aber ausschließliches Interesse des Dienstgebers dar, denn es darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass der, der ein Wild zur Strecke bringt, regelmäßig die Trophäe und bestimmte Innereien erhält. (, 0008, 0009).