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SWK 34, 1. Dezember 2000, Seite R 116
Rücklage für nicht entnommenen Gewinn
•Rücklage für nicht entnommenen Gewinn – (§ 11 Abs. 6 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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