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Sicherstellungsauftrag
•Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Erlassung eines Sicherstellungsauftrages (vgl. u. a. die hg. Erkenntnisse vom , 84/14/0023, und vom , 95/15/0057, m.w.N.) festgestellt hat, liegt eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung einer Abgabenschuld schon dann vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint. Der Annahme der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung einer Abgabenschuld müssen entsprechende Tatsachenfeststellungen zugrunde liegen; vom Abgabenschuldner selbst gesetzte Gefährdungshandlungen sind hingegen nicht erforderlich. – (§ 232 BAO), (Abweisung)
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