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Personalnebenkosten im Bauwesen
Personalnebenkosten stellen einen wesentlichen Kostenbestandteil im Rahmen der Kalkulation der Personalkosten dar. Die ÖNORM B 2061 nennt und gliedert die Personalnebenkosten, sagt zu deren Berechnung jedoch nichts aus. Wegen der nicht unbeachtlichen Höhe müssen die Personalnebenkosten im Rahmen der Baukalkulation treffsicher erfasst werden. Je nach Branchenzugehörigkeit und betriebsindividuellen Umständen ergeben sich die Personalnebenkosten in unterschiedlicher Höhe.
1. Gliederung und Grundlagen
1.1. Allgemeines
Durch die Beschäftigung von Mitarbeitern entstehen dem Dienstgeber zunächst die direkten Arbeitskosten. Sie bestehen aus dem laufenden Bezug (Löhne bzw Gehälter) sowie Zulagen, Zuschläge usw. Weitere Kosten ergeben sich etwa aus dem Weihnachtsgeld und dem Urlaubszuschuss (Sonderzahlungen). Zusätzlich sind Sozialversicherungsbeiträge und andere gesetzlich vorgeschriebene Abgaben zu berücksichtigen, die mit der Beschäftigung von Personen einhergehen. Für manche Branchen ergeben sich Kosten aus dem BUAG bzw aus dem BSchEG.
Alle über die direkten Arbeitskosten hinausgehenden Personalkosten werden als Personalnebenkosten bezeichnet. Um eine Struktur in die Personalnebenkosten zu bringen, we...