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SWK 34, 1. Dezember 2000, Seite 113

Überlassung eines PKW

Die Überlassung eines Pkw für private Fahrten stellt einen vermögenswerten Vorteil dar; erhält ein Steuerpflichtiger diesen Vorteil wegen einer von ihm ausgeübten betrieblichen Tätigkeit, so ist der Vorteil als Betriebseinnahme zu erfassen. – (§ 22 Z 2 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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