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Überlassung eines PKW
•Die Überlassung eines Pkw für private Fahrten stellt einen vermögenswerten Vorteil dar; erhält ein Steuerpflichtiger diesen Vorteil wegen einer von ihm ausgeübten betrieblichen Tätigkeit, so ist der Vorteil als Betriebseinnahme zu erfassen. – (§ 22 Z 2 EStG 1988), (Abweisung)
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