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Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen
Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen
• Vermietete Wohnung als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen
Eine Wohnung im Eigentum eines Mitunternehmers kann geeignet und bestimmt sein, als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen den betrieblichen Zwecken der Mitunternehmerschaft zu dienen. Es besteht z. B. die Möglichkeit, den Grundbesitz zur Sicherung betrieblicher Kredite einzusetzen oder die Mieterträge dazu zu verwenden, der Gesellschaft zusätzliche Mittel für betriebliche Zwecke zuzuführen (vgl. Rz. 5919 EStR 2000).
Hat die Wohnung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehört (Überlassung an Arbeitnehmer der Gesellschaft als Dienstwohnung) und wird diese nunmehr an Dritte (Nicht-Arbeitnehmer) vermietet, kann es dem Eigentümer nicht verwehrt sein, die Wohnung weiterhin im Betriebsvermögen, und zwar als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen weiterzuführen. (
• Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG; Einzelanwalt mit Hausverwaltung, Teilbetriebe
Die von Verwaltungspraxis und Rechtsprechung herausgearbeiteten Kriterien des Teilbetriebs treffen auch auf jenen eines Freiberuflers zu. Danach kann von einem Teilbetrieb gesprochen werden, wenn ein innerhalb des Gesamtbetriebes organisch in sich geschlossener, gesondert geführter wirtschaftlic...