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ÖBA 2, Februar 2016, Seite 89

Konsultationspapier zu EBA-Leitlinien über die zu erhebenden Informationen im ICAAP und ILAAP

Die EBA veröffentlichte am ein Konsultationspapier für neue Leitlinien (ICAAP/ILAAP-Leitlinien). Die ICAAP/ILAAP-Leitlinien definieren jene Informationen, die die EZB oder die national zuständigen Behörden (National Competent Authority, NCA) in Zusammenhang mit dem Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) und dem Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) erheben müssen.

Aufsichtsrechtlicher Hintergrund sind die entsprechenden Vorschriften in Bezug auf institutseigene Verfahren zur Kapital- und Liquiditätssteuerung:

Art 73 CRD IV (RL 2013/36/EU) schreibt den Kreditinstituten (KI) vor, dass sie über solide, wirksame und umfassende Strategien und Verfahren zum internen Kapital verfügen müssen. In Österreich sind § 39a BWG sowie die Kreditinstitute-Risikomanagement-Verordnung (KI-RMV) die maßgeblichen nationalen Vorschriften. Das interne Kapital ist das erforderliche Kapital zur Absicherung der aktuellen und der etwaigen künftigen Risiken.

Art 86 CRD IV (vgl § 12 KI-RMV) enthält vergleichbare Bestimmungen zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätssteuerung. KI müssen demnach über solide Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme verfügen, mit denen sie...

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