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Zweite Umsetzung der Transparenz-RL und Begleitmaßnahmen zur ELTIF-VO
Das im BGBl I 2015/150 veröffentlichte Bundesgesetz zur Änderung des Börsegesetzes 1989 (BörseG 1989), des Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG) und des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) ist die zweite Umsetzung der sogenannten Transparenz-Richtlinie (RL 2013/50/EU). Die erste Umsetzung wurde bereits am im BGBl 2015/98 kundgemacht. Das Bundesgesetz enthält darüber hinaus die erforderlichen Begleitmaßnahmen für die Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF-VO, VO 2015/760/EU).
Die zweite Umsetzung der Transparenz-RL dient der Differenzierung der Straftatbestände bei Verstößen gegen Transparenzvorschriften: Einerseits in jene Tatbestände, die unionsrechtlich vereinheitlicht sanktioniert werden, und andererseits in jene Verstöße, die nach nationalem Recht sanktioniert werden. Unionsrechtlich zählt die Transparenz-RL im Sinne einer Mindestharmonisierung all jene Tatbestände auf, für die die Mitgliedstaaten zwingend das neue, hohe Sanktionsregime anwenden müssen. Diese Tatbestände sind im neuen § 95a BörseG 1989 aufgelistet. Dessen neues Verwaltungsstrafen-Regime sieht Geldstrafen iHv bis zu 2 Mio Euro oder bis zum Doppelten des aus dem Verstoß gezogene...