zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 2, Februar 2016, Seite 89

Zweite Umsetzung der Transparenz-RL und Begleitmaßnahmen zur ELTIF-VO

Das im BGBl I 2015/150 veröffentlichte Bundesgesetz zur Änderung des Börsegesetzes 1989 (BörseG 1989), des Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG) und des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) ist die zweite Umsetzung der sogenannten Transparenz-Richtlinie (RL 2013/50/EU). Die erste Umsetzung wurde bereits am im BGBl 2015/98 kundgemacht. Das Bundesgesetz enthält darüber hinaus die erforderlichen Begleitmaßnahmen für die Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF-VO, VO 2015/760/EU).

Die zweite Umsetzung der Transparenz-RL dient der Differenzierung der Straftatbestände bei Verstößen gegen Transparenzvorschriften: Einerseits in jene Tatbestände, die unionsrechtlich vereinheitlicht sanktioniert werden, und andererseits in jene Verstöße, die nach nationalem Recht sanktioniert werden. Unionsrechtlich zählt die Transparenz-RL im Sinne einer Mindestharmonisierung all jene Tatbestände auf, für die die Mitgliedstaaten zwingend das neue, hohe Sanktionsregime anwenden müssen. Diese Tatbestände sind im neuen § 95a BörseG 1989 aufgelistet. Dessen neues Verwaltungsstrafen-Regime sieht Geldstrafen iHv bis zu 2 Mio Euro oder bis zum Doppelten des aus dem Verstoß gezogene...

Daten werden geladen...