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SWK 7, 1. März 2000, Seite 20

Freigebige Zuwendung

Nach ständiger hg. Rechtsprechung können zwar Preisausschreiben und Quizveranstaltungen zu freigebigen Zuwendungen führen, jedoch liegt eine solche freigebige Zuwendung nur vor, wenn es auf eine (Gegen-)Leistung des bereicherten Teiles nicht ankommt. – (§ 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0255)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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