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ÖBA 2, Februar 2018, Seite 152

VwGH legt EuGH Frage zur Anwendbarkeit des Vergaberechts auf die Auswahl einer Betrieblichen Vorsorgekasse vor

BMSVG Art 49, Art 56 AEUV; RL 2014/24/EU

Dem EuGH wird nach Art 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind die Bestimmungen der RL 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die öffentliche Auftragsvergabe bzw die Art 49 und 56 AEUV und die daraus für die öffentliche Auftragsvergabe resultierenden Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz auf den Abschluss von Verträgen öffentlicher Auftraggeber mit Betrieblichen Vorsorgekassen über die Verwaltung und Veranlagung von Entgeltbeiträgen anwendbar, wenn der Vertragsabschluss und damit die Auswahl der Vorsorgekasse der Zustimmung durch die Arbeitnehmerschaft bzw ihrer Vertretung bedarf und somit vom öffentlichen Auftraggeber nicht allein vorgenommen werden kann?

(EU 2017/0010-1)

Rubrik betreut von:
Bearbeitet von Univ.-Prof.Dr. Karl Stöger, MJur, Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, Universität Graz
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