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bau aktuell 3, Mai 2021, Seite 107

Wer darf Hochbauten planen?

Christoph Wiesinger

Neben Architekten kommt das Recht, Hochbauten zu planen, auch bestimmten Gewerbetreibenden zu. Der nachfolgende Beitrag stellt überblicksmäßig dar, wer dazu befugt ist.

1. Begriff und Abgrenzung der Hochbauplanung

Warum ist dieser Beitrag der Hochbauplanung im Speziellen gewidmet? Auf diese Frage gibt es zwei Antworten: Zum einen gelten im Bereich der Dienstleistungsfreizügigkeit für den Bereich der Hochbauplanung Sonderbestimmungen, zum anderen wird auch auf akademischer Ebene zwischen der Planung einerseits und der Berechnung anderseits – jedenfalls bei Hochbauten – unterschieden.

Die Planung steht im Mittelpunkt des Architekturstudiums, während technische Fragen im Mittelpunkt der Ausbildung zum Bauingenieur stehen. Natürlich hängen beide Themen zusammen: Ein Bauwerk kann optisch hässlich und auch nicht funktional sein, weswegen es aber noch nicht zusammenstürzen muss. Umgekehrt kann jemand die Fantasie für ein Bauwerk zu Papier bringen, was nicht zwingend den Rückschluss zulässt, dass ein solches Gebäude auch im Einklang mit den Gesetzen der Schwerkraft steht.

Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich daher ausschließlich auf die Befugnis, Hochbauten zu planen, und lassen kei...

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