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Liebhaberei: Vermietung
• Wie der Verwaltungsgerichtshof in den Erkenntnissen vom , 97/15/0009 und vom , 97/15/0082, zum Ausdruck gebracht hat, muss es der Annahme der Ertragsfähigkeit einer Vermietungsbetätigung nicht entgegenstehen, wenn die Liegenschaft vor der tatsächlichen Erzielung eines gesamt positiven Ergebnisses übertragen wird; das gilt entsprechend für den Fall der Einstellung einer Vermietung. – (§ 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung 1990), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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