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SWK 35, 15. Dezember 2000, Seite 119

Werbungskosten: Tagesgelder

Der Ansatz von Tagesgeldern als Werbungskosten hat einen Verpflegungsmehraufwand zur Voraussetzung; ein solcher Mehraufwand liegt aber dann nicht mehr vor, wenn dem Steuerpflichtigen im Hinblick auf einen bereits längeren Aufenthalt am Reiseort und die entsprechende Ortskenntnis höhere Verpflegungsaufwendungen als am Wohnort nicht erwachsen. – (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes), (Präsidentenbeschwerde, FLD Kärnten)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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