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Abschaffung des 14%igen Steuersatzes mit 1. Jänner 2001
BMF erlaubt Registrierkassenumstellung bereits per 15. 12. 2000
Durch das vom Nationalrat am beschlossene Budgetbegleitgesetz 2001 wurde der mit neu eingeführte 14%ige Steuersatz für Restaurationsumsätze (Abgabe von Speisen und bestimmten Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle) wieder abgeschafft. Der Wegfall des 14%igen Steuersatzes gilt ab (genau: für Umsätze, die nach dem ausgeführt werden). Ab diesem Zeitpunkt tritt für Restaurationsumsätze wieder der 10%ige Steuersatz in Kraft.
Zur Erleichterung der Umstellung hat das BMF folgende Erlassregelung getroffen:
„Die Änderung des Steuersatzes von 14% auf 10% erfordert die Umstellung der Registrierkassen. Um Schwierigkeiten, die bei der Umstellung der Registrierkassen auftreten können, verwaltungsökonomisch zu begegnen, bestehen seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Bedenken, wenn Unternehmen, die ihre Registrierkassen schon zu einem früheren Zeitpunkt umstellen – frühestens jedoch ab – ab dem 'Registrierkassen-Umstellungstag' Restaurationsumsätze mit dem ermäßigten Steuersatz von 10% versteuern" ( GZ 09 1030/33-I...