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Zukunftssicherung von Arbeitnehmern im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht angesichts ?geringfügig Beschäftigter³
Die (Lohn-)Steuerfreiheit, aber auch Beitragsfreiheit von zukunftssichernden Maßnahmen eines Arbeitgebers (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG und § 49 Abs. 3 Z 18 lit. a ASVG) ist unter anderem davon abhängig, dass eine arbeitsrechtlich zulässige Gruppenbildung seitens des Arbeitgebers hinsichtlich jener Dienstnehmer vorgenommen wird, denen diese Leistungen gewährt werden sollen. Tanzer geht in der Dezember-Ausgabe der ASoK der Frage nach, ob insbesondere geringfügig Beschäftigte im Rechtssinn des § 5 Abs. 1 Z 2 ASVG davon ausgeschlossen werden dürfen, ohne den Eingriff der Steuer-, aber auch Beitragsbefreiung gegenüber den einbezogenen Personen zu vereiteln. Er untersucht auch die Rechtmäßigkeit eines (Bar-)Lohnverzichts zugunsten einer arbeitgeberseitigen Zukunftsvorsorge und gelangt zu dem Schluss, dass diese ebenso gegeben ist, wie die Ausnahme geringfügig Beschäftigter von der Zukunftssicherung rechtens sein kann.