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SWK 20, 15. Juli 2000, Seite S 552

Rechtsfragen zum Finanzstrafrecht

Probleme in Frage und Antwort

Otto Plückhahn

Im Jahr 1999 fand im Bundesministerium für Finanzen eine Strafreferententagung statt, bei welcher Zweifelsfragen zum Finanzstrafrecht erörtert wurden. Schwerpunkt war neben einer Vielzahl von Einzelfragen zum Allgemeinen Teil und zum Verfahrensteil die Abgabenhinterziehung. Diejenigen Ergebnisse, die auch für die Rechtsanwendung durch die Allgemeinheit von Bedeutung sind, werden im Folgenden behandelt.

1. Abgabenhinterziehung

1.1. Abgabenhinterziehung durch Nichtabfuhr von Kapitalertragsteuer

Frage: Unter welchen Tatbestand ist die Nichtabfuhr der Kapitalertragsteuer durch den Geschäftsführer der GmbH zu subsumieren?

Antwort: Bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich um eine selbst zu berechnende Abgabe, die gemäß § 96 EStG innerhalb der dort im Abs. 1 genannten Zeiträume abzuführen ist. Der Umstand, dass gegen die Gesellschafter ein Haftungsbescheid ergangen ist, ändert daran nichts. Gemäß § 96 Abs. 5 EStG hat der zum Abzug Verpflichtete innerhalb der im Abs. 1 festgesetzten Frist eine Anmeldung einzureichen. Erfolgt keine Anmeldung, stellt dies eine Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dar. Die Nichtabfuhr der Kapitalertragsteuer durch den Geschäftsführer erfüllt daher den Tatbestand des §...

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