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ÖBA 2, Februar 2018, Seite 142

Primeo-Fonds: Emissionsprospekte Juli 2006 und April 2007 korrekt

§§ 1293, 1295, 1299 ABGB; § 11 KMG; § 26 InvFG 1993; § 131 InvFG 2011

Die Primeo-Emissionsprospekte Juli 2006 und April 2007 sind korrekt.

Aus der Begründung:

Der Kl nimmt die Bekl wegen des Erwerbs von Primeo Executive und Primeo Select Shares als Prospektkontrollorin in Anspruch. Grundlage der Erwerbsvorgänge waren die Emissionsprospekte Juli 2006 (Primeo Executive) und April 2007 (Primeo Select). Das BerG hat die Haftung der Bekl im Einklang mit der herrschenden Rsp verneint:

1. Der OGH hat bereits mehrfach unter Berufung darauf, dass die organisatorische Trennung zwischen Verwahrung und Verwaltung des Fondsvermögens der Sicherung der Anleger vor missbräuchlicher Verwendung des Fondsvermögens dient, betont, dass die Tatsache, dass de facto der Manager als Subdepotverwahrer und nicht die Depotbank selbst die Gelder unmittelbar über einen „Managed Account“ verwahrte, eine wesentliche Risikoerhöhung für den potentiellen Anleger darstellt und es sich daher um einen Umstand handelt, über den der Prospektkontrollor iSd § 26 Abs 2 InvFG 1993 aufzuklären hatte (3 Ob 108/13y [Primeo Select Stand Mai 2001]; 7 Ob 235/12b [Primeo Select Stand September 2002]).

2. In die[sen] E wurde zur Frage, ob eine ausreichende Offenlegung darüber...

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