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SWK 11, 10. April 2000, Seite R 33

KSt und Urheberrecht

Durch das Körperschaftsteuergesetz 1988 hat eine im Urheberrechtsbereich vorgesehene umfassende Steuerbefreiung keine Änderung erfahren. – (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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