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ASoK 2, Februar 2013, Seite 77

Berechnung der Urlaubsersatzleistung bei Feststellung, dass bei Abschluss eines freien Dienstvertrages in Wahrheit ein Arbeitsvertrag vorliegt

1. Erhielt der Arbeitnehmer auf Basis eines „freien Dienstvertrages“ „Honorare“ und wird festgestellt, dass er in Wahrheit kraft der Art und Gestaltung seiner Verwendung in einem echten Arbeitsverhältnis gestanden ist und dass er einem bestimmten Kollektivvertrag unterliegt, dann muss bei der Prüfung der Frage, ob er aufgrund dieses Kollektivvertrages noch offene Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber auf Sonderzahlungen hat, das gesamte von ihm bezogene „Honorareinkommen“ in Anschlag gebracht werden.

2. Anders sind nach ständiger Rechtsprechung Ansprüche auf eine Urlaubsersatzleistung zu beurteilen: Die zwingenden Regelungen über das Urlaubsentgelt sollen sicherstellen, dass der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub auch tatsächlich konsumiert. Eine Vereinbarung, S. 78wonach das Urlaubsentgelt unabhängig vom Verbrauch des Urlaubs mit einem erhöhten laufenden Entgelt abgegolten werden soll, ist unwirksam. Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Urlaubsersatzleistung ist im Hinblick auf diese klare Zielsetzung des Gesetzgebers nicht einmal dann als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn sie mit dem früheren Verhalten eines Arbeitnehmers im Widerspruch steht. Der Berechnung des Anspruchs ist dah...

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