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Rechnungen im E-Commerce
Erfüllen elektronisch signierte E-Mails die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges?
Im Sinne der Formfreiheit im österreichischen Recht können Verträge schriftlich oder mündlich geschlossen werden, sofern nicht ausdrücklich besondere Formerfordernisse erforderlich sind (z. B. Bürgschaft gemäß § 1346 ABGB, Schenkung ohne Übergabe der Sache gemäß § 943 ABGB).Bestellungen von Waren und Dienstleistungen können per E-Mail erfolgen, die Verwendung elektronischer Signaturen ist rechtlich nicht erforderlich, bringt aber für beide Vertragspartner erhöhte Sicherheit.
Die Lieferung der Ware kann auf elektronischem Weg erfolgen (Zusenden als E-Mail, Freigabe von Passwörtern). Es stellt sich die Frage, ob die Rechnung ebenfalls elektronisch übermittelt werden kann oder ob sie auf Papier gesandt werden muss. Diese Frage ist insbesondere für die Erfüllung der Erfordernisse des Vorsteuerabzuges bei der Umsatzsteuer von großer Bedeutung. § 11 UStG bestimmt: „Führt der Unternehmer steuerpflichtige Lieferungen oder steuerpflichtige sonstige Leistungen aus, so ist er berechtigt und, soweit er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt, auf dessen Verlangen verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist." Das UStG regelt genau die Rechnungserforderniss...