Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 2000, Seite 333

Nochmals: Zweifelsfragen zu den Lohnsteuerrichtlinien 1999

Stellungnahme des Finanzministeriums zur Vermeidung von Missverständnissen

(BMF) – Bezug nehmend auf eine Anfrage der FLD Oberösterreich zum Artikel „Zweifelsfragen zu den Lohnsteuerrichtlinien 1999" (Dr. Wolfgang Höfle unter Verweis auf ein Round-table-Gespräch des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit AD Bernold; SWK-Heft 34/1999, Seite S 768) stellt das Bundesministerium für Finanzen zur Vermeidung von Missverständnissen folgende Punkte klar:

Aussagen im Artikel zu §§ 3, 15/RZ 75 ff., 138 ff. (Sachbezug – Fitnesscenter)

Der Dienstgeber handelt mit einem Fitnesscenter-Betreiber ein (günstiges) Jahrespauschale aus und bezahlt diese. Dadurch hat jeder seiner Mitarbeiter (ohne eigene Kosten) die Möglichkeit, das Fitnesscenter zu besuchen.

Für diese „Annehmlichkeit" ist kein Sachbezug anzusetzen. Auch ein angemietetes Fitnesscenter gilt als „arbeitgebereigene" Einrichtung (vgl. RZ 77). Keine Steuerfreiheit würde allerdings vorliegen, wenn die Nutzung nur durch die Geschäftsführer oder leitenden Angestellten möglich wäre.

Stellungnahme BMF

Die Steuerfreiheit des § 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988 setzt nach dem Gesetzeswortlaut voraus, dass der Arbeitgeber die Einrichtung oder Anlage „allen Arb...

Daten werden geladen...