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Rückwirkung der Euro-Umstellung des Rechnungswesens?
Eine Betrachtung der EDV-Umstellung aus dem Blickwinkel der Aufbewahrungspflicht
Mit der Umstellung des Rechnungswesens auf Euro tauchen in der Praxis verstärkt systemimmanente Probleme bei bestimmten Software-Tools auf, die von ihrer Konzeption her das Rechnungswesen in bloß einer Währung anzuzeigen imstande sind. Das bedeutet, dass die Umstellung auf Euro die Anpassung des Rechnungswesens bisweilen für Perioden zur Folge hätte, während derer der Euro noch keine gesetzlich anerkannte Währung war.
1. Ausgangslage
Ab muss die Buchführung auf Euro umgestellt sein, seit bis besteht für Kaufleute, die handelsrechtlich zur Führung von Büchern verpflichtet sind, nach § 7 Schillinggesetz die Möglichkeit, Bücher, Rechnungen und sonstige Aufzeichnungen wahlweise in Schilling oder in Euro zu führen.
Das bedeutet, dass die Umstellung innerhalb des Umstellungszeitraums zu jedem beliebigen Tag erfolgen kann, es besteht keine Bindung an ein bestimmtes Datum, wie etwa den Bilanzstichtag. Die Umstellung der Buchführung kann in Gestalt einer „Vollumstellung" den gesamten Bereich des Rechnungswesens betreffen oder auch sukzessive nur für Teilbereiche erfolgen.
2. Umstellung des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen des Großteils der Unternehmungen wird EDV-gestützt betrieben, wobei e...