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ASoK 2, Februar 2013, Seite 77

Mangelnde Exportfähigkeit des Pflegegeldes nach Südafrika nicht verfassungswidrig

1. Gem. § 3 Abs. 1 BPGG hat der Anspruch auf Pflegegeld nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zur Voraussetzung, dass der Pflegebedürftige seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Diese Voraussetzung des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland hat durch die Entscheidung des , Jauch, eine wesentliche unionsrechtliche Einschränkung im räumlichen Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 bzw. nunmehr der Verordnung (EG) Nr. 833/2004 gefunden, indem das österreichische Bundespflegegeld als Leistung bei Krankheit i. S. d. Art. 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 qualifiziert wurde und daher in das EU-Ausland zu exportieren ist.

2. Der Gesetzgeber ist – soweit nicht durch völkerrechtliche Verträge oder durch das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union anderes geboten ist – berechtigt, Maßnahmen der sozialen Sicherheit jedenfalls in jenen Fällen an einen Aufenthalt im Inland zu binden, in denen die Art der Leistung geradezu typischerweise auf die wirtschaftliche und soziale Situation im Inland Bezug nimmt und in keinem Zusammenhang mit möglicherweise ganz anders gearteten Verhältnissen in anderen Ländern steht. Das Pflegegeld ist eine...

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