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ÖBA 2, Februar 2018, Seite 110

Die Frauenquote im Aufsichtsrat

Mathias Walch

Das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (BGBl I 2017/104) führt eine Frauenquote in Aufsichtsräten ein, die auch für viele Banken relevant ist. Außerdem wurden in Umsetzung von EU-Richtlinien bankenspezifische Regelungen zur Frauenförderung erlassen. Der Beitrag stellt die Neuerungen vor und geht auf erste Fragen ein, welche die neuen Bestimmungen aufwerfen.

A quota of women on boards of companies has been introduced by Austrian legislator. At least 30% of the members of the supervisory board have to be women. The law is only applicable to listed companies and companies which have more than 1.000 employees.

Stichwörter: Frauenquote, Diversität, Aufsichtsrat, börsenotierte Gesellschaften, Bestellungsverbot, Lehre vom fehlerhaft bestellten Organ.

JEL-Classification: J 71, M 50, M 14, K 12.

1. Einleitung

Nach langjähriger politischer Diskussion wurde nunmehr auch in Österreich eine Frauenquote eingeführt. Im Wesentlichen muss der Aufsichtsrat (AR) von Gesellschaften, die von der Regelung erfasst sind, zwingend mindestens zu je 30% aus Männern und Frauen bestehen. Die Regelung ist insoweit genderneutral gehalten, als sie das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht fö...

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