Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 2000, Seite 56

Ermäßigter Steuersatz

Die aus Anlass der Beendigung der Tätigkeit als Notar von der Unterstützungseinrichtung der in der österreichischen Notariatskammer vereinten Notariatskammern gewährte „Beisteuer" stellt keine freiwillige Zuwendung dar, die weder zum Übergangs- noch zum Veräußerungsgewinn gehört, der ermäßigte Steuersatz ist nicht anzuwenden. – (§ 37 EStG 1988), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...