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bau aktuell 6, November 2021, Seite 252

Kündigungsfristen und -termine für Arbeiter in der Bauwirtschaft

Auswirkungen der seit 1. 10. 2021 geltenden Bestimmungen des ABGB sowie aktuelle Rechtsprechung des OGH zum Frühwarnsystem

Christoph Wiesinger

Nach vergleichsweise langer – und zweimal verlängerter – Legisvakanz trat am das neue gesetzliche Kündigungsrecht für Arbeiter, das im Wesentlichen an das der Angestellten angepasst wurde, in Kraft. Die Auswirkungen für die Bauwirtschaft sind aber marginal. Von größerer praktischer Bedeutung für Kündigungen ist allerdings eine aktuelle Entscheidung des OGH zum Frühwarnsystem (§ 45a AMFG), die am Ende des Beitrags dargestellt wird.

1. Gesetzliche Regelung

1.1. Gesetzwerdungsprozess

Das Auseinanderbrechen der Regierungskoalition im Jahr 2017 führte im Nationalrat zu einem freien Spiel der Kräfte, das seinerseits dazu führte, dass die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten im Individualarbeitsrecht zulasten der Arbeitgeber nahezu beseitigt wurden. Ein wesentlicher Punkt dabei waren die Kündigungsbestimmungen. Nach dem ursprünglichen Initiativantrag hätte die Angleichung bereits am erfolgen sollen, doch wurde dieser Termin im Zuge der parlamentarischen Behandlung mit festgelegt (§ 1503 Abs 10 ABGB in der Fassung BGBl I 2017/153). Eine weitere wesentliche Änderung, die im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses erfolgte, war die Möglichkeit, abweichende (und für den Arbeitnehmer ungünstigere) Bedingungen durch ...

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