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SWK 18, 20. Juni 2000, Seite 60

Liebhaberei: Gästefarm

Allein die in Reiseprospekten aufscheinenden Arrangement-Preise für eine in Namibia offiziell eingetragene Gästefarm, die wie ein Hotel geführt wird, genügen nicht, um das Vorliegen einer Einkunftsquelle als wahrscheinlich anzusehen. – (§ 2 Abs. 1 Liebhabereiverordnung), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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