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SWK 18, 20. Juni 2000, Seite 60

Vorsteuerabzug: Voraussetzung

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass von einem Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wird, was bei der bloßen Rückzahlung von Darlehen nicht der Fall ist. – (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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