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Winzergenossenschaft: Baukostenbeiträge
•Geschäftsanteile einer Winzergenossenschaft und die mit diesen untrennbar verbundenen Baukostenbeiträge, die dem einzelnen Genossenschaftsmitglied das satzungsmäßige Recht vermitteln, die Genossenschaft mit bestimmten Mengen seiner Produkte zu beliefern, stellen kein umsatzsteuerbares Entgelt dar. – (§ 1 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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