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SWK 18, 20. Juni 2000, Seite 108

VfGH-Präsident pocht auf Regelung für Massenverfahren

VfGH könnte per Kundmachung die „Anlassfallwirkung" aussetzen

(apa) – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) rechnet angesichts der neuen Zivildienstregelung und der Pensionsreform mit neuen Massenverfahren. Eine schon 1998 vorbereitete Regelung, mit der eine „Lähmung" des Höchstgerichts verhindert werden konnte, wurde bisher aber nicht beschlossen. VfGH-Präsident Ludwig Adamovich plädierte deshalb in einer Pressekonferenz für eine solche Regelung.

Zum Zivildienst kündigt sich in zahlreichen Anfragen an den VfGH bereits eine Beschwerdewelle gegen die Kürzung der Gesamtpauschale per 1. Juni von 7.008 S auf 3.648 S an. Adamovich verwies auf eine Entscheidung des VfGH vom März. Damals wurde auf Grundlage der alten Regelung eine Beschwerde gegen den Verdienstunterschied zwischen Zivil- und Grundwehrdienern zwar abgelehnt, aber der VfGH hielt fest: Durch eine unterschiedliche Behandlung der beiden Dienste darf die Möglichkeit, aus Gewissensgründen den Wehrersatzdienst zu leisten, „weder faktisch vereitelt noch erschwert werden". Darauf würden sich viele Anfrager berufen, sagte Adamovich – und verwies gleichzeitig auf ein Problem des VfGH mit solchen Anfragen: Die erbetenen „Rechtsauskünfte übe...

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