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SWK 18, 20. Juni 2000, Seite 103

Steuerliche Begleitmaßnahmen zur Aufhebung der Sparbuch-Anonymität

Ursprünglich vorgesehene Steueramnestie für Zeiträume vor dem 1. 1. 1993 kommt doch nicht

(SWK) – Das Plenum des Nationalrats hat in der Nacht von 7. auf 8. Juni die Abschaffung der anonymen Sparbücher beschlossen. Ab 1. November müssen Kunden bei der Eröffnung von Sparbüchern ihre Identität bekannt geben, auf bestehende anonyme Sparbücher dürfen keine Einzahlungen mehr gutgeschrieben werden. Gleichzeitig wurden steuerliche Begleitmaßnahmen behandelt, durch die nach den Erläuterungen erreicht werden soll, „dass es zu keinen unbegründeten Irritationen im Bereich des Geldmarktes kommt". Die ursprünglich in der Regierungsvorlage enthaltene Steueramnestie für alle Steuern und Steuervergehen, die Zeiträume vor dem 1. Jänner betreffen, wurde vom Finanzausschuss am aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Aufrecht bleibt hingegen die auch für die Vergangenheit vorgesehene Schenkungssteuerbefreiung für Schenkungen von Sparbüchern und Bankguthaben bis zum . Im Plenum wurden noch die Schenkungen und Zweckzuwendungen an Privatstiftungen von der Steuerbefreiung ausgenommen. Die Beschlussfassung im Bundesrat ist für den vorgesehen.

Wir veröffentlichen im Folgenden den Gesetzestext samt Erläuterungen in der vom Nationalrat beschlossenen Fassung. Die Veröffentlich...

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