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SWK 28, 1. Oktober 2000, Seite 100

GrESt: Erwerbsvorgang

Nach ständiger hg. Judikatur ist ein Erwerbsvorgang i. S. d. Grunderwerbsteuergesetzes nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück wiedererlangt hat, die er vor Vertragsabschluss hatte. – (§ 17 GrEStG 1987), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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