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ÖBA 2, Februar 2018, Seite 71

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

EBA Fit & Proper Guidelines

Ende September 2017 wurden die finalen Fit & Proper Guidelines für Vorstände, Aufsichtsräte und sogenannte Inhaber von Schlüsselfunktionen und die finalen Internal Governance Guidelines veröffentlicht, die ab zur Anwendung kommen. In Zukunft soll eine „ausreichende Anzahl“ an Aufsichtsräten unabhängig sein. Dies gilt für Institute über 5 Mrd Euro Bilanzsumme. Institute unter 5 Mrd Euro Bilanzsumme müssen ein unabhängiges Mitglied im Aufsichtsrat haben. Gewisse Erleichterungen konnten noch erreicht werden.

Zusammengefasst gelangen folgende Fortschritte:

  • Keine Ex-ante-Prüfung von Vorstands- und Aufsichtsratsbesetzungen

  • Ausnahme von Arbeitnehmervertretern: Die ausreichende Anzahl (dem Vernehmen nach jedenfalls nicht mehr als etwa ein Drittel) muss nur in Relation zu den Kapitalvertretern vorliegen.

  • Bei Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme unter 5 Mrd Euro muss lediglich ein Mitglied unabhängig sein.

  • Die nationale Aufsicht kann inländische Konzerntöchter (jedoch nur 100%-Beteiligungen) zur Gänze vom Unabhängigkeitserfordernis ausnehmen.

Die Guidelines beinhalten allerdings Verschärfungen im Zusammenhang mit den Aufsichtsrats-Ausschüssen:

  • So m...

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