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SWK 28, 1. Oktober 2000, Seite 97

Fahrlässige Abgabenverkürzung

Ermittelt ein Rechtsanwalt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG und erfasst er in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Einnahmen ohne Umsatzsteuer, die Ausgaben jedoch mit Vorsteuer, liegt eine fahrlässige Abgabenverkürzung vor; der Hinweis auf § 115 Abs. 1 BAO geht deswegen ins Leere, weil nicht jede objektive Unrichtigkeit einer Abgabenerklärung einem Organwalter der Abgabenbehörde auffallen muss. – (§ 8 Abs. 2 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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