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Stopp-Loss-Order: keine Haftung der Bank für Slippage Risiko
§§ 914, 988, 1299 ABGB; § 502 ZPO
Dass es nach der Durchführung einer Stop-Loss-Order wieder zu einer Kurserholung kommen kann, die – ex-post betrachtet – ein Zuwarten hätte sinnvoll erscheinen lassen, macht ein solches Sicherungsmittel für FX-Kredite ex ante nicht generell untauglich.
Aus der Begründung:
3.1. Das BerG hat – entgegen der Darstellung der Kl – der Stop-Loss-Order die Tauglichkeit als Sicherungsmittel nicht generell abgesprochen, sondern nur betreffend die hier schlagend gewordene Währungsentwicklung. Es entspricht auch bereits vorliegender Rsp, dass eine solche Risikobegrenzung grds (auch) eine Schutzmaßnahme zu Gunsten der Kl (Kreditnehmerin) im Hinblick auf eine nicht absehbare Entwicklung des Wechselkurses darstellt und trotz der damit verbundenen Realisierung des Kurs- und Zinsenrisikos dem beiderseitigen Sicherungsbedürfnis der Vertragsparteien Rechnung trägt (2 Ob 22/12t; 5 Ob 9/13d). Dass es nach der Durchführung einer Stop-Loss-Order wieder zu einer Kurserholung kommen kann, die – ex-post betrachtet – ein Zuwarten hätte sinnvoll erscheinen lassen, mag zutreffen; dies erweist aber ex-ante ein solches Sicherungsmittel für FX-Kredite nicht als generell unt...