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ÖBA 1, Jänner 2018, Seite 67

Zur Aktivlegitimation bei Schädigung des Leasingobjekts durch Dritte

§§ 914, 1295 ABGB

Ob der Leasingnehmer oder -geber eine merkantile Wertminderung bei Beschädigung des Leasingobjekts durch einen Dritten geltend machen kann, richtet sich nach dem Inhalt des konkreten Leasingvertrags und ist eine Einzelfallsfrage.

Aus der Begründung:

Das BerG hat die Revision zugelassen, weil zur Frage der Aktivlegitimation eines LN hinsichtlich merkantiler Wertminderung (zu ergänzen: bei Schädigung des LO durch einen Dritten) bei vertraglich vereinbartem Veräußerungsverbot des LO durch den LN keine oberstgerichtliche Rsp existiere.

Die aufgeworfene Rechtsfrage ist nicht erheblich: Ob bei einem LV der LN (Kl) oder der LG eine merkantile Wertminderung bei Beschädigung des LO durch einen Dritten (Bekl) von diesem verlangen kann, richtet sich nach den zwischen den Vertragspartnern des LV getroffenen Vereinbarungen, sofern solche existieren. Es geht also um Vertragsauslegung im Einzelfall, der außer bei auffallender Fehlbeurteilung keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (RS0112106 [T1] ua).

Im LV zwischen der Kl als LN und der nicht im Verfahren beteiligten LG finden sich ua folgende Bestimmungen:

9.1 Der LG haftet nicht und leistet n...

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