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News – Aktuelles aus der Branche (II)
Einstufung eines Baggerführers in der Anlernzeit
Arbeitnehmer, die zu einem der in der Lohngruppe III des Kollektivvertrages für Bauindustrie und Baugewerbe genannten Anlernberuf angelernt werden, müssen für die Dauer der Anlernzeit nur als Bauhilfsarbeiter eingestuft werden ().
Im damaligen Anlassfall ging es um die Einstufung eines Eisenbiegers. Auf Basis eines berufskundlichen Sachverständigengutachtens wurde entschieden, dass das Anlernen beim Eisenbieger zwei Jahre dauert. Dies hat sich aber konkret nur auf den Eisenbieger bezogen und hat keine Aussagekraft für andere Anlernberufe, die in der Lohngruppe III genannt sind.
Die Bundesinnung Bau hat denselben Sachverständigen mit der Erstellung eines berufskundlichen Gutachtens zur Dauer der Anlernzeit eines Baggerführers beauftragt. Dieses kommt zum Schluss, dass die Anlernzeit eines Baggerführers sechs Monate beträgt. Das Gutachten kann unter https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/gutachten-baggerfuehrer-bau.pdf abgerufen werden.
Zur Klarstellung: Es handelt sich dabei um die Zeit, die jemand überhaupt benötigt, um das Bedienen eines Baggers zu erlernen. Die Dauer der Zugehörigkeit zu einem Unt...