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ÖBA 1, Jänner 2018, Seite 36

Notleidende Risikopositionen, Schuldnerausfall und Forbearance

Eine regulatorische Kurzübersicht

Slobodan Kojić

Der Schuldnerausfall wird durch den Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr 575/2013 („CRR“) geregelt. Dieser wird durch (noch nicht verbindliche) Leitlinien der EBA ergänzt. Für Kreditinstitute ergibt sich ein Problem dadurch, dass es für Zwecke des aufsichtlichen Meldewesens (FINREP) bereits verbindliche Definitionen und Erläuterungen zu „notleidenden Risikopositionen“ gibt, welche im Grunde dem Ausfall gleichzusetzen sind, wobei allerdings doch gewisse Unterschiede bestehen, die dazu führen, dass Risikopositionen unterschiedlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie im Rahmen der aufsichtlichen Meldung korrekt ausgewiesen werden können. Der nachfolgende Beitrag versucht die Gemeinsamkeiten von sowie die Unterschiede zwischen „notleidend“ und „ausgefallen“ herauszuarbeiten und eine kurze Einführung in das Thema „Forbearance“ (Stundung) zu geben.

Article 178 of the Regulation (EU) No 575/2013 (“CRR”) specifies the default of an obligor. The EBA published in this context guidelines, which institutions should incorporate in their internal procedures and IT systems. The problem for the institutions is that similar regulations for the regulatory reporting exist. The following article poin...

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